Bei einem Überweisungsvolumen von mehreren Milliarden Euro jährlich sind Fehler möglich, aber nicht wünschenswert. Jeder Bankkunde muss bei einem Geldtransfer auf eine korrekte Abwicklung achten.
Gesetzliche Infos zur Überweisung
§ 675a des Bürgerlichen Gesetzesbuches regelt die Bestimmungen für Überweisungen in Deutschland. Banken können zusätzlich noch eigene Vorschriften in ihren AGB´s haben.
Innerhalb eines Landes gibt es kein Transferlimit, EU- oder Auslandsanweisungen sind ab 12.500 Euro meldepflichtig und dürfen 50.000 Euro nicht überschreiten, sonst tritt das Geldwäschegesetz § 261 des StGB in Kraft.
Zwei Möglichkeiten bei einem Fehler in der Überweisung
Wenn dem Absender der Überweisung ein Fehler unterlaufen ist, das Geld beispielsweise an ein falsches Konto angewiesen wurde, dann gibt es zwei Auswege aus diesem Dilemma. Passiert dieser Fehler bei einer Online-Überweisung, und entdeckt man ihn direkt nach der Eingabe und dem versendenden Klick, dann sollte schnellstmöglichst der Kundenservice der eigenen Bank kontaktiert werden.
Ist der Betrag nämlich auf dem Empfängerkonto noch nicht verbucht, dann gibt es innerhalb von 24 Stunden die Möglichkeit des aktiven Rückrufes. Bei einem solchen Rückruf kann die Bank die Anweisung stoppen und eine Gutschrift fordern.
Geld überweisen und zeitnah alles überprüfen
Wird der Fehler erst später entdeckt, dann ist ein aktiver Rückruf nicht mehr möglich. Hat der Kunde Glück, dann existiert die angegebene Kontonummer gar nicht und das Geld kommt zurück. Wird die Überweisung einem existierenden Konto gutgeschrieben, dann gehört das Geld dem Empfänger und er kann rechtlich darüber verfügen.
Die einzige Möglichkeit in diesem Fall ist eine Kontaktaufnahme und die Bitte um Rücküberweisung. Erfolgt diese nicht, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Wenn das Geld trotz richtiger Überweisung nicht ankommt
Ein weiteres Dilemma stellt eine korrekt getätigte Überweisung, aber in der Folge ein Nichterscheinen des Betrages auf dem Empfängerkonto dar. Auch hier muss schnell gehandelt werden. Seit dem 31.10.2009 sind Überweisungen im Inland nämlich taggleich oder am nächsten Tag gutzuschreiben.
Ist die Überweisung nicht angekommen, muss schnellstens nachgeforscht werden. Hat der Kunde keinen Fehler begangen, dann ist die Bank in der Beweispflicht des Geldverbleibes. Sie muss auch für etwaige Mehrkosten aufkommen, die dem Kunden durch eine verzögerte Zahlung entstehen können.
Ist die Bank des Absenderkontos verantwortlich?
Mein Fall habe von Tagegeldkonto einer anderen Bank auf mein Referenzkonto GIROKONTO überwiesen, das Geld ist abgebucht aber nicht auf meinem Empfängerkonto einer anderen Bank angekommen.
Habe jetzt eine Email an die Absenderbank geschickt.