Die Umsatzsteuer ist eine der relevantesten Steuern im nationalen und internationalen Steuerbereich. In Deutschland sind die Regelungen in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig recht konstant geblieben.
Immer einmal wieder gibt es jedoch zumindest in Nuancen durchaus Modifikationen. So haben beispielsweise Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundesfinanzhofs. Die Konstrukte hierbei können für einen Laien recht schwierig zu verstehen sein.
Inhaltsverzeichnis
Umsatzsteuer: Die Regeln im Überblick
Die Umsatzsteuer wird auch umgangssprachlich mit dem Begriff der Mehrwertsteuer bezeichnet. Sie gehört zu den Steuerarten, die für den Staat Einnahmen mäßig am relevantesten sind. Des Weiteren sind beinahe alle Menschengruppen täglich mit ihr konfrontiert.
Unabhängig davon, ob beispielsweise eine normale Handwerker Vollberufs-Selbständige oder Nebenberufs-Selbständig ist, gelten hier in Summe die gleichen umsatzsteuerlichen Rechte sowie Pflichten für die Ein- sowie Ausgangsrechnungen. Als grundlegende Faustregel hierbei gilt, je höher der Umsatz in einem Handwerksbetrieb ist, umso mehr auch an Umsatzsteuer abzuführen.
Das Umsatzsteuerprinzip ist prinzipiell recht einfach. Mit der eigentlichen Umsatzsteuer soll lediglich der private Endverbraucher belastet werden, jedoch nicht der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Komplizierter sind hierbei die einzelnen Steuerregelungen zur Umsatzsteuer in der Praxis.
Wer muss nun an welcher Position Umsatzsteuer bezahlen?
Als Handwerksunternehmen, übt man grundsätzlich in Summe umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus. In den Rechnungen an die Kunden wird die Umsatzsteuer einzeln ausgewiesen. Im Gegenzug hierzu erhält man aus der Summe der Rechnungen anderer Firmen, die an das eigene Handwerksunternehmen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder erstattet.
Beispiel: Ein Handwerksunternehmen stellt einem Kunden eine Rechnungen in Höhe von 80.000 Euro zzgl. 15.200 Euro Umsatzsteuer aus. Für eine betriebliche Investition musste das Unternehmen andere Rechnung im Rahmen von 20.000 Euro zzgl. 3.800 Euro Umsatzsteuer bezahlen.
Berechnung:
Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen 15.200 Euro
– Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen -3.800 Euro
= Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt 11.400 Euro
Wenn man nicht buchführungspflichtig ist und der eigentliche Vorjahresumsatz nicht über 61.356 Euro lag, profitiert man hierbei mehr vom Vorsteuerabzug im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung. Hiernach stehen dem Unternehmen dann unabhängig davon, ob überhaupt Vorsteuern entstanden sind, pauschale Vorsteuererstattungen zu.
Wann muss die Umsatzsteuer dann an das Finanzamt abgeführt werden?
Wie oft müssen im Jahr die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgetreten werden. Das hängt davon ab, wie häufig das Finanzamt von dem Unternehmer die eigentliche elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Praxis erwartet. Das wiederum ist in der Abhängigkeit der Vorjahresumsätzen.
Regeln, die hierbei relevant sind:
- Umsatzsteuerzahlungen höher als 7.500 Euro / Monat
- Alle Existenzgründer in den ersten 2 Jahren in der Gründungsphase
- Die Erstattungen von mehr als 7.500 Euro Freiwillig im Monat
- Eine Umsatzsteuerzahlungen von weniger als 1.000 Euro pro Kalenderjahr
- Umsatzsteuerzahlungen in Summe hierbei mehr als 1.000 Euro bis zu maximal 7.500 Euro im Vierteljahr
- Die eigentliche elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt und deren regulären Zahlungen müssen bis spätestens am 10. Tag nach Ablauf des eigentlichen Voranmeldungszeitraums erfolgen.
Kann man die eigentliche Umsatzsteuer-Voranmeldung auch später an das Finanzamt übermitteln?
Wird die eigentliche Umsatzsteuer-Voranmeldung verspätet an das zuständige Finanzamt übermittelt, droht die Festsetzung eines entsprechenden Verspätungszuschlags. Sollte man beispielsweise einen Monat länger Zeit haben wollen, kann das bei dem zuständigen Finanzamt dann beantragt werden.
Man kann dann eine Dauerfristverlängerung beantragen. Hierbei muss die eigentliche Umsatzsteuer-Voranmeldung immer einen Monat später als der gesetzlich, vorgeschrieben Turnus an das Finanzamt übermittelt werden. Der Antrag ist hierbei unbedingt in elektronischer Form zu stellen.
Fazit
Um sich umsatzsteuerlich insbesondere als Unternehmer einen fachlichen Überblick zu verschaffen, ist es notwendig, eine kompetente steuerliche Beratung mit hinzuzuziehen, respektive sich auch fachlich selbst zu belesen. Es gibt hierzu ganz unterschiedliche Fachliteratur, wie unter folgendem Link https://shop.haufe.de/thema-umsatzsteuer zu finden.
Es ist hilfreich sich bevor die Umsatzsteuerthematiken relevant werden, fachlich zu informieren und für sich die optimalsten Lösungswege und Handlungskompetenzen zu entwickeln.