Sofern vereinbart, kann der Leasingnehmer nach Ablauf der unkündbaren Leasingdauer des Leasingobjekt im Wege einer Verlängerungsvertrags weiter leasen. Hier gibt es grundsätzlich folgende Varianten:
- Bei Ablauf der unkündbaren Leasingdauer des Vollamortisationsvertrages über der Leasingnehmer dazu sein seine Verlängerungsoption aus. Berechnungsbasis für die neue Leasingrate ist der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert des Leasingobjekts.
- Bei Ablauf des Teilamortisationsvertrags kann der vereinbarte Restwert oder ein darüber liegender Marktwert als Grundlage für einen Verlängerungsvertrag herangezogen werden.