Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Vor dem Vertragsabschluss erfolgt in der Regel eine Gesundheitsfeststellung durch eine Selbstauskunft oder eine ärztliche Untersuchung.
Der Versicherer sorgt für die Deckung des Todesfallrisikos und der Sparkapitalbildung durch eine zinsbringende Anlage der Beiträge (siehe auch B – Beiträge). Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Seine Rechtsgrundlagen sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die allgemeinen Versicherungsbedingungen und letztendlich das BGB. Daraus verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Beiträge.
Der Versicherer verpflichtet sich zur Zahlung im Erlebensfall oder/und im Todesfall. Bei Vertragsabschluss räumt der Versicherungsnehmer gleichzeitig eine widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsberechtigung für den Todesfall ein. Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungsleistung im Todesfall des Versicherten von der Versicherung.