Wer sich dazu entschließt, zu bauen, der muss in der Regel einen Kredit aufnehmen. Was aber passiert, wenn dieser vorzeitig abgelöst werden kann und soll? Entstehen dem Kreditnehmer dadurch zusätzliche Kosten?
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Aktuelle Infos zu Vorfälligkeitsentschädigungen
Entschädigungszahlungen für vorzeitig ausgelöste Kredite kommen vor allem im Baubereich vor. Dieser hat in den letzten Jahren wieder ordentlich an Dynamik gewonnen. So waren laut „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ in diesem Jahr Bauinvestitionen in Höhe von mehr als 209 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Auf den privaten Wohnungsbau entfiel dabei ein Volumen von über 127,5 Milliarden Euro. Dieser positive Trend setzte sich auch in der Folgezeit fort. So konnte im diesem Jahr ein Umsatzplus von 1,6 Prozent in der Baubranche realisiert werden.
Unabhängig davon, ob es um Bauvorhaben im privaten oder im gewerblichen Bereich geht
Die meisten Bauherren müssen zur Finanzierung ihres Vorhabens einen Kredit aufnehmen. Für diesen Kredit müssen sie in der Regel einen klar definierten Zinssatz zahlen. Sowohl die Kreditsumme als auch die Zinsen werden dabei über einen vertraglich definierten Zeitraum vom Kreditnehmer getilgt. In der Regel ist der Zinssatz klar definiert bzw. festgelegt, sodass ein hohes Maß an Kalkulierbarkeit besteht.
Sowohl in Bezug auf die Gewinnmarge der Bank als auch in Bezug auf die zu zahlenden monatlichen Raten des Bauherren. Was aber passiert, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig auslösen möchte? In diesen Fällen wird in der Regel eine Vorfälligkeitszahlung fällig.
Das bedeutet im Klartext, dass der Kreditnehmer an das Kreditinstitut einen finanziellen Ausgleich für den Zinsausfallschaden sowie den entstehenden Margenschaden zahlen muss. In den vergangenen Jahren hat es bezüglich der dabei fälligen Beträge diverse neue Gerichtsurteile gegeben.
Bis Ende der 1990iger Jahre wurde für die Berechnung eine fiktive Neuanlage des zurückgezahlten Geldes in Staatsanleihen zugrunde gelegt. Seitdem hat man eine Anlage in sogenannten Hypothekenpfandbriefen als Berechnungsgrundlage für den entstehenden Schaden der Bank und damit für die Vorfälligkeitszahlung genutzt. Weitere juristische Präzisierungen wurden unter anderem im Jahr 2004 durch den BGH vorgenommen.
Welche Kosten können entstehen wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst werden kann?
Wie hoch die Zahlungen durch den Kreditnehmer jeweils ausfallen, hängt maßgeblich von der Höhe des Kredits bzw. der Restschuld, der vereinbarten Kreditlaufzeit, den aktuellen Zinssätzen sowie ggf. vereinbarten vorzeitigen Tilgungsmöglichkeiten ab.
Im Internet lassen sich über die gängigen Suchmaschinen so genannte „Vorfälligkeitsrechner“ ermitteln, mit denen die konkreten Belastungen genau berechnet werden können.
Müssen diese Zahlungen eigentlich von jedem Kreditnehmer übernommen werden?
Es gibt im Wesentlichen zwei Ausnahmen: Der Kreditnehmer muss für keine Vorfälligkeitszahlungen aufkommen, wenn der vereinbarte Kredit eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren hat. In diesem Fall kann er nach Ablauf von 10 Jahren mit einer gesetzlichen Frist von 6 Monaten den Kredit vorzeitig kündigen, ohne dass Vorfälligkeitszahlungen fällig werden.
Der zweite Fall ist noch simpler: Die Zinsentwicklung für eine mögliche Neuanlage des Geldes ist derart günstig für die Bank, dass keinerlei finanzielle Schäden für Sie entstehen können. Nicht davon betroffen sind jedoch mögliche Bearbeitungsgebühren, die die Bank unabhängig davon berechnen kann.