Ein Wechsel ist eine Urkunde bzw. ein Zahlungsmittel. Dieser Wechsel enthält eine unbedingte Anweisung an den Schuldner, eine entsprechende Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an die genannte Person zu zahlen.
Das Wechselgesetz reguliert den Umgang mit dem Zahlungsmittel Wechsel
Der Wechsel ist ein Instrument des Zahlungsverkehrs, welches nicht nur ein bestimmtes Zahlungsziel beinhaltet, sondern auch ein Sicherungsmittel ist. Dabei ist diese Art von Urkunde bereits seit dem 2. Jahrtausend vor Christus bekannt.
Schon im alten Römischen Reich wurde der Wechsel als Zahlungsmittel eingesetzt. So kann davon ausgegangen werden, dass der Wechsel das erste Wertpapier war. Heute wird zwischen 2 Wechselarten unterschieden. Zum einen in den gezogenen Wechsel sowie zum anderen in den Solawechsel.
Dabei enthält der gezogene Wechsel die Anweisung desjenigen, der den Wechsel ausstellt, bei Fälligkeit eine entsprechende Summe an die im Wechsel genannte Person zu zahlen. Bei dem Solawechsel handelt es sich um ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, eine entsprechende Summe an eine im Wechsel benannte Person bei Fälligkeit zu zahlen.
Geschichtliche Infos zum Wechselgesetz
Die Handhabe mit dem Wechsel wurde in einem entsprechenden Gesetz festgelegt. Dabei beruht das deutsche Gesetz vom 21.06.1933 auf dem im Jahr 1930 in Genf zustande gekommenen Rechtsabkommen.
Seinerzeit ist dieses Rechtsabkommen von den meisten europäischen sowie südamerikanischen Staaten und von Japan unterzeichnet worden. Zudem wurde zeitgleich ein Einführungsgesetz erlassen. Dieses ist im Jahr 2006 außer Kraft getreten. Ebenso wurde die Wechselsteuer im Jahr 1992 abgeschafft.
Was ist zu beachten?
Nach dem Art. 1 des Gesetzes muss der Wechsel die Bestandteile, wie zum Beispiel den Namen des Bezogenen, Angabe der Verfallzeit, Angabe des Zahlortes etc. beinhalten.
Ebenso muss der Wechsel die Bezeichnung „Wechsel“ im Text sowie die unbedingte Zahlungsanweisung beinhalten. Neben den allgemeinen Vorschriften beinhaltet das Gesetz auch die Themen Annahme, Zahlung, Verjährung etc.