Rabatt, der bei ausschüttenden Fonds bei der Wiederanlage des Ausschüttungbetrags gewährt wird. Der Anleger muss dabei häufig keinen oder nur einen rabattierten Ausgabeaufschlag bezahlen.
Rabatt, der bei ausschüttenden Fonds bei der Wiederanlage des Ausschüttungbetrags gewährt wird. Der Anleger muss dabei häufig keinen oder nur einen rabattierten Ausgabeaufschlag bezahlen.





