Von Zahlungsforderungen ist so gut wie jeder betroffen. Es gibt aber Fälle, in denen es fragwürdig erscheint, ob die Forderung berechtigt ist. Dann ist es sinnvoll, die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten.
Bei Misstrauen lieber erst unter Vorbehalt bezahlen. Sie sind sich bei einer Rechnung nicht sicher? Dann zahlen Sie lieber unter Vorbehalt.
Zuerst prüfen ob die Aufforderung zur Zahlung rechtens ist
Es gibt eine Vielzahl von Aufforderungen zur Zahlung, bei denen eine Prüfung der Berechtigung sinnvoll sein kann. Oft geht es dabei nicht um eine Prüfung der Genehmigung an sich, sondern um eine Prüfung der genauen Forderungshöhe. Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) geht beispielsweise davon aus, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung für Mieter falsch ist.
Auch ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ohne eine entsprechende Vereinbarung Nebenkosten Sache des Vermieters sind. Will der Vermieter Nebenkosten dem Mieter in Rechnung stellen, muss dies im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Der Gesetzgeber hat hierzu in der sogenannten II. Berechnungsverordnung 17 Positionen aufgelistet, welche auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Der Vermieter ist verpflichtet, sich auf diese Verordnung beziehen. Existiert keine wirksame Vereinbarung zu den Nebenkosten, muss auch keine Nachzahlung geleistet werden. Die unter Umständen bereits geleisteten Abschlagszahlungen können Mieter in einem solchen Fall zurückfordern.
Da für eine genaue Prüfung gegebenenfalls ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden muss, sollte der Mieter auf Vorbehalte bei der Zahlung verweisen, wenn der Vermieter auf Zahlung drängt und mit Zwangsvollstreckung droht.
Zahlung unter Vorbehalt ist im Zweifelsfall immer gut
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist natürlich auch für alle anderen Zahlungen sinnvoll, bei denen Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Dies kann auch bei Steuernachforderungen des Finanzamts der Fall sein. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass mindestens jeder fünfte Steuerbescheid falsch ist. V
on den ca. 5,3 Millionen Einsprüchen, die im Schnitt jährlich gegen zweifelhafte Einkommensteuerbescheide erhoben werden, sind zwei Drittel normalerweise erfolgreich. Der Einspruch muss aber spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids beim für den Antragssteller zuständigen Finanzamt eingehen.
Beim ersten Einlegen des Einspruchs muss noch keine Begründung vorliegen, eine solche kann nachgereicht werden. Der Einspruch selbst ist kostenlos, Kosten können allerdings entstehen, wenn es im Anschluss zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Weitere Gebühren, die unter Vorbehalt bezahlt werden könnten
Eine umstrittene Zahlung, die nach dem Willen des Gesetzgebers seit 2013 jeden betrifft, ist auch die sogenannte „Allgemeine Haushaltsabgabe“, welche die vorherigen Rundfunkgebühren ersetzt. Diese Gebühr wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob in diesem Haushalt Rundfunkempfangsgeräte stehen oder nicht. Es ist rechtlich umstritten, ob diese Regelung auf Dauer Bestand haben wird.
Ebenfalls fragwürdig können Rechnungen von Telefon- und Internetanbietern sein, wenn diese Posten enthalten, die sich der Kunde nicht erklären kann. Auch hier ist es wichtig, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, wenn davon auszugehen ist, dass die in Rechnung gestellten Leistungen gar nicht in Anspruch genommen worden sind.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich im Falle von Telefonrechnungen auf Einzelverbindungsnachweise zu bestehen. Beratungen in Fällen wie diesen bieten neben Rechtsanwälten auch Verbraucherzentralen an. Zu den Aufgaben der Verbraucherzentralen gehört außerdem, zu überprüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens mit geltendem Recht vereinbar sind.
Rechtsberatung im eigentlichen Sinn dürfen aber grundsätzlich nur Juristen anbieten. Ein weiterer möglicher Grund für die spätere Unwirksamkeit einer Zahlung sind Werbemaßnahmen, die andere Bedingungen suggerieren als die tatsächlichen.