Praxisübliche Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung sind die Unfall- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung zieht beim Unfalltod des Versicherten und somit wird die Zahlung der Versicherungssumme fällig.
In Verbindung mit eine Kapitallebensversicherung verdoppelt sich (evtl. verdreifacht) sich in der Regel die Versicherungssumme im Todesfall. Im Fall der Berufsunfähigkeit eines Versicherten ist die Zahlung der Versicherungssumme bzw. einer monatlichen Rente fällig.
In Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung wird die Hauptversicherung in der Regel beitragsfrei weitergeführt.